
RAHMENVERTRAG
RAHMENVERTRAG FÜR GASTRONOMIE
zwischen
Anbieter:
BARRETTA SOLUTIONSRamsauer Str. 5
83527 Haag i. OB. (Deutschland)
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Kunde:
{{1.`Name des Geschäfts/Firmenname: ⭐`}}{{1.`Straße & Hausnummer der Firma: ⭐`}}
{{1.`PLZ & Ort (mit Landangabe) der Firma: ⭐`}}
– nachfolgend „Kunde“ genannt –
Gemeinsam „Parteien“ genannt.
Präambel
Die Parteien schließen diesen Rahmenvertrag über die Nutzung von Online-Bestellsystemen mit integrierter Online-Tischreservierung, Webseiten, einem Gastro-Telefonservice mit digitaler Bestell- und Tischreservierungsübertragung, Kassensystemen sowie ergänzenden Dienstleistungen & Produkte des Anbieters. Ziel des Vertrages ist die rechtssichere Bereitstellung und Nutzung dieser Softwaresysteme sowie die eindeutige Regelung der Rechte und Pflichten beider Parteien.§ 1 Zustimmung und Datenverantwortung
Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss, dass sämtliche übermittelten Daten, Speisekartenmenü- und Dokumente echt sind. Der Kunde verpflichtet sich, vollständige und korrekte Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen zu machen. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben. Ergänzungen durch den Anbieter sind vom Kunden eigenständig zu prüfen.§ 2 Paketbedingungen
Ein Downgrade von {{1.`ausgewählten Tarif ⭐`}} auf einen kleineren Tarif ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Für diesen Tarif gilt ein Bonusprämien-Programm, bei dem der Kunde monatlich Bonuspunkte gemäß der im Kundenportal hinterlegten Berechnungsgrundlage erhält. Die Bonuspunkte können ausschließlich über das Kundenportal für die dort ausdrücklich als bonuspunktefähig gekennzeichneten Produkte des Anbieters eingelöst werden. Bonuspunkte sind nur während der aktiven Vertragslaufzeit gültig; bei Kündigung verfallen sie automatisch, eine nachträgliche Einlösung oder Geldauszahlung ist jederzeit ausgeschlossen. Produkte, die mit Bonuspunkten erworben werden, enthalten stets die vertraglich gebuchte Domain mit dem QR-Code.§ 3 Social Media Werbung über Facebook & Instagram
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter jeweils bis spätestens zum 10. Kalendertag eines jeden Quartalsbeginns ein geeignetes Bild- oder Videomaterial für die Durchführung von Social-Media-Kampagnen bereitzustellen. Erfolgt keine fristgerechte Bereitstellung durch den Kunden, ist der Anbieter berechtigt, ersatzweise eigenes Grafikmaterial aus seinem Portfolio oder vorhandene Fotos aus dem Google-Business-Eintrag des Kunden zu verwenden. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Das eingesetzte Werbebild bzw. -video wird quartalsweise für die Ad-Schaltung verwendet und im nächsten Quartal ausgetauscht. Die Dauer einer einzelnen Werbeschaltung auf den Plattformen Facebook und Instagram richtet sich nach der in der Tarifstruktur-Tabelle vertraglich vereinbarten Laufzeit, sofern Facebook & Instagram Ads gebucht wurden.§ 4 Freunde-werben-Freunde Programm
Der Kunde erhält eine einmalige Gutschrift in Höhe von 50,00 € einschließlich Mehrwertsteuer auf der Kaufabschlussrechnung, sofern er durch einen bestehenden Kunden von BARRETTA SOLUTIONS empfohlen wurde. Zur Sicherstellung der Richtigkeit und zur Vermeidung von Missbrauch wird die Gutschrift ausschließlich dann auf der Rechnung ausgewiesen, wenn im Vertrag der Restaurantname sowie die letzten drei Ziffern der Kundennummer des empfehlenden Kunden eingetragen sind. Dieser Prozess ist erforderlich, da auch der empfehlende Kunde eine Gutschrift in Höhe von 50,00 € einschließlich Mehrwertsteuer erhält.Darüber hinaus wird dem Kunden ein monatlicher Rabatt in Höhe von 5,00 % zuzüglich Mehrwertsteuer auf die Gebühren des GASTRO+ Pakets ausschließlich für den Fall gewährt, dass der Kunde einen Website‑Neukunden vermittelt. Kündigt der vermittelte Neukunde seine Website, entfällt der Rabatt ab dem jeweiligen Kündigungsstichtag.
Der Rabatt ist auf maximal 5 aktive Website‑Neukunden begrenzt. Mit Erreichen dieser Anzahl gilt ein Gesamtrabatt von 25 % auf das GASTRO+ Paket als ausgeschöpft. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den monatlichen Rabatt jederzeit ohne Angabe von Gründen zu reduzieren oder vollständig zu streichen.
§ 5 Schließungen und Servicepauschalen
Der Kunde ist berechtigt, das Bestellsystem jederzeit – etwa aufgrund von Eigeninteressen, Ruhetagen, Urlaub oder sonstigen betrieblichen Gründen – vorübergehend zu schließen. Für jede Schließung während des laufenden Geschäftsbetriebs wird eine Servicepauschale in Höhe von 0,99 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Kalendertag erhoben. Wird eine Schließung aufgrund eines Urlaubs beantragt, fällt eine Servicepauschale in Höhe von 1,99 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Kalendertag an.Die Erhebung dieser Servicepauschalen ist erforderlich, da dem Anbieter auch während der Schließungszeiten laufende Fixkosten entstehen, insbesondere für die Bereitstellung und den Betrieb der Serverinfrastruktur, die Durchführung von Marketingmaßnahmen sowie die Wartung und Aktualisierung der eingesetzten Softwarelösungen. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob das Bestellsystem aktiv genutzt wird oder vorübergehend geschlossen ist.
§ 6 Mehrwegpflicht
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Mehrwegpflicht. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße oder Reklamationen. Der Kunde ist verpflichtet, Speisen auch in mitgebrachten Behältnissen der Gäste zu verpacken.§ 7 Kassensystem und Buchungspflicht
Alle Bestellungen, unabhängig davon, ob sie über die Website des Anbieters oder über den Gastro‑Telefonservice des Anbieters eingehen, sind vom Kunden zusätzlich in der TSE‑Kassensoftware ordnungsgemäß einzubuchen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlende, fehlerhafte oder unterlassene Buchungen durch den Kunden, insbesondere nicht im Rahmen von steuerlichen Prüfungen oder behördlichen Kontrollen.§ 8 Vertragsgegenstand (Hosting & Domain)
Der Anbieter stellt dem Kunden Webspace sowie eine Subdomain auf Wunsch zur Verfügung. Wunschdomains können gegen gesonderten Aufpreis gebucht werden. Bei Vertragsende hat der Kunde die Möglichkeit, die vom Anbieter registrierte Wunschdomain gegen Zahlung eines einmaligen Betrages von 499,00 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer zu übernehmen.Der Betrag berücksichtigt die während der Vertragslaufzeit durch den Anbieter erbrachten Investitionen in Marketingmaßnahmen, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Branding, die unmittelbar mit der Domain verknüpft sind. Diese Leistungen haben den Wert der Domain für den Kunden erheblich gesteigert, da sie zur Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Wiedererkennung seines Unternehmens im Internet beitragen. Der Preis stellt daher nicht lediglich die technischen Registrierungskosten dar, sondern spiegelt den geschaffenen wirtschaftlichen und werblichen Mehrwert wider.
Die Verfügbarkeit der Server beträgt im Jahresmittel 99 %, ausgenommen Wartungszeiten sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den bestehenden Vertrag auf eine andere juristische Person oder Firma zu übertragen. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt und gilt unverändert fort. Für die Durchführung der Vertragsübernahme wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,95 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
§ 9 Technische Betreuung, Content-Management-System & BS24hALARM
Der Anbieter stellt dem Kunden ein Content‑Management‑System bereit und führt regelmäßige Updates durch. Bestell‑Übermittlungsfehler werden kontinuierlich überwacht; im Fehlerfall wird der Kunde unverzüglich kontaktiert.Hierzu betreibt der Anbieter den BS24hALARM Service: Tritt beim Kunden ein Fehler in der Bestellübermittlung auf, versucht der Anbieter zunächst mindestens fünf Minuten lang, die Bestellung auf direktem digitalen Weg zu übermitteln. Erst wenn diese digitale Übermittlung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgreich ist, wird automatisch ein Alarm beim Anbieter ausgelöst. Der Anbieter übermittelt dem Kunden in diesem Fall die betreffende Bestellung unmittelbar per SMS, die einen Link zur Bestellung enthält und vom Kunden geöffnet werden kann, um Einsicht zur Bestellung zu erhalten. Für jede versandte SMS wird eine Gebühr von 0,19 € zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Zusätzliche IT‑Services können darüber hinaus gegen gesonderten Aufpreis gebucht werden.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem im Bestellformular angegebenen Aktivierungsdatum - den {{1.`Aktivierungswunschtermin ⭐`}}.• {{1.`Laufzeit des ausgewählten Tarifs - Kündigungsfrist ist 1 Monat vor Laufzeitende ⭐`}}
Das Recht des Anbieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 28 Kalendertage oder bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Eine Kündigung durch den Anbieter oder Kunden bedarf der Textform.
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Kunde einen Verstoß begeht, der dem Anbieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dies gilt insbesondere:
§ 11 Entgelte, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Tarifkosten und Leistungsentgelte:Dem Kunden entstehen stets die Kosten des von ihm ausgewählten Tarif. Diese setzen sich zusammen aus:
Alle hier aufgeführten Gebühren (mit Preis- & Leistungsbeschreibung) werden nach Abschluss des Kaufs detailliert per E-Mail an den Kunden übermittelt.
Beginn der Kaufabschlussrechnung:
Die Kaufabschlussrechnung erhält der Kunde 1-2 Werktage nach Erhalt des Rahmenvertrags. Auf der Kaufabschlussrechnung stehen alle einmaligen aufgeführten Kosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer + die erste Monatliche Gebühr von {{1.`monatl. Gebühr des ausgewählten Tarifs ⭐`}} (*zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) des Tarifs {{1.`ausgewählten Tarif ⭐`}}
Beginn der monatlichen Abrechnung:
Die monatliche Abrechnung beginnt erst, wenn der ausgewählte Tarif fertiggestellt, vom Kunden abgenommen und online geschaltet ist. Gleiches gilt für Kassensysteme nach Ablauf der Testphase und Aktivierung der TSE. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats - hierbei wird eine anteilige Berechnung für bereits gezahlte Leistungszeiträume des {{1.`ausgewählten Tarif ⭐`}} mit der Kaufabschlussrechnung mitberücksichtigt.
Entgelterhöhungen:
Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte des ausgewählten Tarifs angemessen zu erhöhen (z. B. zur Anpassung an die Inflation). Eine jährliche Erhöhung um bis zu 5 % gilt stets als angemessen. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
Zahlungsmodalitäten:
Offene Rechnungen sind vom Kunden auf folgendes Konto zu überweisen:
Zahlungsempfänger: BARRETTA SOLUTIONS
Verwendungszweck: Rechnungsnummer mit Firmenname
IBAN: 42 7601 0085 0124 6458 56
BIC: PBNKDEFF
Der Anbieter verpflichtet sich, seine Bankverbindung auf jeder Rechnung anzugeben. Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind sämtliche Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro zu leisten.
Mehrwertsteuer:
Auf alle Produkte und Dienstleistungen im ausgewälten Tarif wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben, sofern es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt.
§ 12 Gewährleistung, Haftung und Widerrufsrecht
Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit:Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Anbieter als auch im Verhältnis zu dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Schadensersatzansprüche wegen betriebsbedingter Ausfälle eines Internet‑Servers können nur geltend gemacht werden, wenn die Ausfallzeit mehr als 48 Stunden beträgt und durch den Anbieter verursacht wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe eines Monatsentgeltes beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Regelung findet ausschließlich Anwendung auf Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Weitere Schadensfälle:
Schadensersatzansprüche oder Vermögensschäden bei sonstigen Vorkommnissen müssen vom Kunden nachgewiesen werden und sind – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt – auf maximal das Sechsfache des vereinbarten Monatsentgeltes begrenzt. Der Anbieter haftet ausschließlich für Ausfälle, die in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen. Leitungsausfälle, technische Änderungen der Internetstandards sowie Störungen, die durch externe Faktoren verursacht werden (z. B. LAN-/WLAN‑Probleme, Stromausfälle, Providerstörungen), fallen nicht in die Sorgfaltspflicht des Anbieters. Eine Garantie für eine 100%ige Erreichbarkeit des Servers kann daher nicht übernommen werden.
Datenverlust und Freistellung:
Für Schäden an den auf den Server überspielten Daten übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Mängeln des Webangebotes beruhen.
Datensicherung:
Der Anbieter erstellt täglich in den Nachtstunden ein Backup des Onlineshops sowie der dazugehörigen Datenbanken. Die Backups werden für einen Zeitraum von sieben Tagen vorgehalten.
Pflichten des Kunden bei Lebensmittelangeboten:
Für Schäden haftet der Anbieter ebenfalls nicht, wenn der Kunde beim Angebot von Speisen und Getränke im Online‑Shop die erforderlichen Angaben zu Zusatzstoffen, Allergenen und Nährwerten nicht bereitstellt. Übernimmt der Anbieter die Eintragung dieser Angaben, ist der Kunde verpflichtet, die Eingaben unverzüglich zu prüfen und den Anbieter bei Falscheingaben schriftlich zu informieren. Eine Haftung des Anbieters für fehlerhafte Angaben ist ausgeschlossen.
Ausschluss des Verbraucherschutzes bei Unternehmergeschäften:
Schließen zwei Unternehmer ein Geschäft ab, findet der gesetzliche Verbraucherschutz keine Anwendung. Dies betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die gemäß § 14 BGB als Unternehmer gelten. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber juristischen Personen und Unternehmen.
§ 13 Sperrungsrecht des Anbieters, Zahlungsfristen und Kündigung
Sperrungsrecht des Anbieters:Der Anbieter ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen zu sperren. Die Wahl der Sperrmaßnahme (z. B. bei Zahlungsverzug) liegt im Ermessen des Anbieters, wobei die berechtigten Belange des Kunden angemessen berücksichtigt werden. Eine Öffnung der gesperrten Leistungen im Ausnahmefall, insbesondere bei bloßer Vergessenheit des Kunden, die Rechnung zu begleichen, ist ausschließlich für denselben Kalendertag zulässig, an dem die Sperrung erfolgt ist. Unabhängig davon, wird für die Durchführung einer Sperrung der Tarifleistungen bei einem Zahlungsverzug, eine einmalige Pauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben, da hierfür ein aktiver Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden des Anbieters erforderlich ist und entsprechende personelle Kosten entstehen.
Zahlungsfristen und Mahnverfahren:
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des ausgewählten Tarifs oder einer erworbenen Dienstleistung ausgewiesenen Entgelte spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, um auch Mahnkosten in Höhe von 5,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes pro Jahr zu vermeiden. Bleibt die Zahlung trotz Versendung einer ersten Mahnung bis zum Ablauf von 21 Kalendertagen nach Rechnungsstellung aus, ist der Anbieter berechtigt, eine zweite Mahnung zu versenden. Hierfür wird erneut eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben; die Verzugszinsen werden entsprechend der fortlaufenden Kalendertage neu berechnet.
Gründe für eine Sperrung:
Der Anbieter ist insbesondere in folgenden Fällen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt:
Der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 14 Kalendertage in Verzug. Eine Sperrung aus diesem Grund ist mindestens 7 Kalendertage vorher anzukündigen. Ab der Sperrrung fällt pro Kalendertag zusätzlich eine Service‑Ausfallpauschale in Höhe von 1,99 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kalendertag an, da dem Anbieter fortlaufende Fixkosten für den Betrieb der Server, Marketing und Schnittstellen entstehen.
Der Kunde verletzt in seinem Onlineauftritt Rechte Dritter und kommt einer Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Rechtsverletzung nicht nach. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Onlineauftritt sofort zu sperren. Auch hier wird eine Service‑Ausfallpauschale in Höhe von 1,99 € pro Kalendertag berechnet.
Der Kunde veröffentlicht in seinem Onlineauftritt Schadsoftware. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, den Onlineauftritt bis zur vollständigen Beseitigung der Schadsoftware sofort zu sperren.
Wiederfreischaltung:
Begleicht der Kunde die offenen Forderungen zwischen dem 15. und dem 27. Kalendertag nach Rechnungsstellung, schaltet der Anbieter die gesperrten Vertragsleistungen bzw. die gesperrten Dienste wieder frei.
Fristlose Kündigung und Forderungsübergabe:
Erfolgt bis zum Ablauf von 28 Kalendertagen nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und die gesamte offene Forderung einschließlich der dazugehörigen Rechnungen und entstandenen Mahngebühren mit Verzugszinsen an eine Rechtsanwaltskanzlei bzw. ein Inkasso‑Forderungsmanagement zur weiteren Durchsetzung zu übergeben. Mit der fristlosen Kündigung verliert der Kunde dauerhaft das Recht, erneut Leistungen beim Anbieter zu bestellen.
§ 14 Stornoverfahren
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Online-Stornobestellung durch seinen Endkunden den entsprechenden Bestellbeleg mit Kundendaten sowie den Tages-Z-Berichtbeleg aus der Kasse auf einem separaten Blatt Papier zusammen mit der Stornobestätigung anzubringen. Der Kunde hat zudem den Stornogrund schriftlich darzulegen (z. B. Endkunde hat die Bestellung nicht abgeholt oder bei Lieferung die Tür nicht geöffnet). Dieses Dokument ist sodann als leserliche PDF-Datei, versehen mit einer polizeilichen Anzeigenerstattung, an die E-Mail-Adresse info@barretta-solutions.de mit dem Betreff: STORNO - zu übermitteln. Nur unter Einhaltung dieser Vorgaben ist der Anbieter verpflichtet, die Provision über den Bestellumsatz dem Kunden nicht in Rechnung zu stellen.Von einer Stornobestellung ausdrücklich ausgeschlossen sind Fälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere wenn der Endkunde die Bestellung nicht mehr wünscht (z. B. aufgrund längerer Wartezeit) oder wenn ein Gericht nicht verfügbar ist, da der Kunde dieses im Kundenportal auf „nicht sichtbar“ bzw. "offline" stellen kann oder gegen Aufpreis den Anbieter beauftragen kann, das Gericht auf „nicht sichtbar“ zu stellen.
Stellt der Anbieter fest, dass der Kunde Stornobestellungen missbräuchlich oder betrügerisch einsetzt, um die Zahlung der Provision zu umgehen, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden dauerhaft die Möglichkeit einer Stornorückzahlung zu entziehen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, im Rahmen einer Stornoprüfung zur Überprüfung der Richtigkeit die Endkunden des Kunden direkt zu kontaktieren.
§ 15 Datenschutzbestimmungen
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung sowie im Zuge erforderlicher Finanzprüfungen. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist der Anbieter berechtigt, hierfür auch sorgfältig ausgewählte Dritte (z. B. Dienstleister oder Subunternehmer) einzusetzen und diesen die erforderlichen personenbezogenen Daten offenzulegen, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung erfolgt nur, sofern der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat oder der Anbieter gesetzlich hierzu verpflichtet ist.
Auftrags- & Datenverarbeitung (AVV):
Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde automatisch die Vereinbarung zur Auftrags‑ und Datenverarbeitung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese Vereinbarung wird dem Kunden als separate PDF‑Datei zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 16 Tarif-Zusatzvereinbarung
Mit Abschluss des Vertrags erkennt der Kunde die Tarif-Zusatzvereinbarung gemäß § 16 als verbindlich an.* Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer
Gilt nur für Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland.
*² Schnittstellen und Zahlungsanbietergebühren
Die Nutzung der bereitgestellten Schnittstellen (z. B. zur Zahlungsabwicklung, Reservierung oder Bestellübermittlung) ist im vereinbarten Tarif enthalten und verursacht keine zusätzlichen Gebühren seitens des Dienstleisters – sofern ein Kartenzahlungsterminal*⁴ von BARRETTA SOLUTIONS mitgebucht wurde. Ohne ein solches Terminal können zusätzliche Schnittstellengebühren von 0,33 €* pro Bestellung anfallen. Davon unberührt bleiben etwaige Transaktionsgebühren oder Entgelte, die von Drittanbietern wie PayPal, Kredit- und Debitkarteninstituten, Google Pay, Apple Pay oder vergleichbaren Zahlungsdiensten erhoben werden. Diese Gebühren werden direkt vom jeweiligen Anbieter berechnet und sind nicht Bestandteil des vereinbarten Tarifs.
***Hardwareverleih | Unsere Geräte können bereits genutzt worden sein [REFURBED] - geprüft und voll funktionsfähig.
Im Rahmen des aktiven Vertragsverhältnisses stellt BARRETTA SOLUTIONS dem Kunden bestimmte Hardware – darunter ein Bestellempfangsterminal, ein USB-Bon-Drucker sowie ein Kartenzahlungsterminal*⁴ – leihweise zur Verfügung. Der Verleih bleibt, solange der Vertrag aktiv ist. Im Falle einer Kündigung sind alle bereitgestellten Leihgeräte spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach dem Kündigungsstichtag an folgende Adresse zurückzusenden:
BARRETTA SOLUTIONS | Ramsauer Str. 5 | 83527 Haag i. OB. | Deutschland. Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht, werden folgende Beträge unwiderruflich in Rechnung gestellt:
Bestellempfangsterminal: 299,50€* (zzgl. MwSt.) – USB-Bon-Drucker: 199,50€* (zzgl. MwSt.)
ACHTUNG: Das Kartenzahlungsterminal*⁴ bleibt weiterhin ein Bestandteil von Ihnen des separaten Mietvertrags mit unserem Zahlungsdienstleistungspartner. Die monatliche Mietzahlung an diesen Anbieter läuft immer separat und auch nach Vertragskündigung weiter. Ab dem Kündigungsstichtag entfällt seitens BARRETTA SOLUTIONS die bisherige Mietgebühr-Gutschrift für das Kartenzahlungsterminal-Gerät.
*⁴ Separater 4-Jahres-Mietvertrag mit Zahlungsdienstleister + Konditionen für das Kartenzahlungsterminal & Transaktions-/Disagiogebühren
Das Kartenzahlungsterminal ist Bestandteil eines separaten 4-Jahres-Mietvertrags mit unserem Kartenzahlungsdienstleister-Partner. Für jede Kartenzahlung gelten die Konditionen des jeweiligen Zahlungsanbieters. Bei Zahlungen mit EC-Karte (girocard) fallen Gebühren ab 0,01 € pro Transaktion*(monatliche Mindest-Transaktionsgebühr 4,95 €*) sowie ein Disagio ab 1,00 %* vom Bestellumsatz an. Bei Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten (z. B. Visa, Mastercard, Apple Pay, Google Pay) gelten ebenfalls Gebühren ab 0,01 € pro Transaktion* sowie ein Disagio ab 1,00 %* vom Bestellumsatz an, jeweils zzgl. etwaiger Scheme Fees und weiterer Anbieterentgelte bei Commercial Cards von zusätzlichem 1,49 %* vom Bestellumsatz. Die genaue Gebührenstruktur richtet sich nach dem jeweiligen Kartenanbieter und dem vereinbarten Zahlungsdienstleistungsvertrag.
Wichter Hinweis zum Kartenzahlungsterminal: Das Kartenzahlungsterminal*⁴ ist ein optionales Zusatzangebot und nicht verpflichtender Bestandteil des Website-Vertrags mit BARRETTA SOLUTIONS. Die Buchung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und ist an einen separaten Zahlungsdienstleistungsvertrag gebunden. Ohne Buchung des Kartenzahlungsterminals entstehen keine Mietkosten.
*⁵ BS-ALARM Service – SMS-Benachrichtigung mit Bestell-Link bei Zustellproblemen
Im Falle einer technischen Störung oder W-LAN Probleme bei der Übermittlung von Bestellungen über das bereitgestellte Terminal beim Restaurant/Lieferservice, unternimmt unser System automatisierte Zustellversuche über einen Zeitraum von bis zu fünf Minuten. Sollte innerhalb dieses Zeitfensters eine Fehlermeldung oder keine erfolgreiche Zustellung erfolgen, wird die Bestellung durch unsere Techniker per SMS an den Gastronom übermittelt. Die SMS enthält einen Link zur jeweiligen Bestellung und dient der Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Bestellkommunikation.
Für jede versendete SMS im Rahmen des BS-ALARM Service wird ein Kostenpreis von 0,19 €*/SMS berechnet.
*⁶ Voraussetzung für den Betrieb der Kassen-Software ist eine TSE-Anbindung
Die Nutzung der Kassen-Software ist ausschließlich in Verbindung mit einem zertifizierten TSE-Modul möglich. Als Standardlösung kommt das TSE-Swissbit-Modul zum Einsatz. Dieses Modul ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der manipulationssicheren Speicherung steuerrelevanter Daten gemäß den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Die einmaligen Kosten für das TSE-Swissbit-Modul betragen einmalig 199,-€*.
*⁷ Transaktionsgebühr zur Systemnutzung in Website Mega -> NACH DER FLATRATE
Die Flatrate umfasst monatlich die Nutzung des Online-Bestell- und Reservierungssystems für insgesamt 750 Bestell- & 750 Tischreserviertransaktionen GRATIS. Für jede weitere über das System abgewickelte Transaktion (Bestellung oder Tischreservierung) wird zusätzlich eine Servicegebühr in Höhe von 0,10 €* berechnet. Diese Gebühr dient der Deckung laufender System- und Infrastrukturkosten (z. B. Serverbetrieb, Sicherheitsupdates, Schnittstellengebühren und BS-ALARM Mitarbeiterüberwachung).
*⁸ Mindest-Gesamtbestellumsatz für kostenfreie Facebook- & Instagram-Ads im Paket GASTRO+ BLUE
Damit wir auch kleineren Betrieben faire Konditionen bieten können, gilt im Paket GASTRO+ BLUE ein Mindest-Gesamtbestellumsatz von 1.000,- €/Monat über die Website und/oder über unser Gastro-Telefonservice für das kostenfreie Marketing von monatlicher Facebook- und Instagram-Werbung. Wird dieser Mindest-Gesamtbestellumsatz monatlich nicht erreicht, fällt eine zusätzliche Gebühr an von mindestens 69,00 €*/Monat für die Ads an.
Die 69,€* Monatspauschale deckt anteilig die Infrastruktur-, Support-, Grafik- und Systemkosten, die unabhängig vom tatsächlichen Bestellvolumen entstehen – und sorgt dafür, dass unser Service für alle nachhaltig und zuverlässig funktioniert.
Facebook & Instagram Ads im Paket GASTRO+ BLUE kann NICHT abgewählt werden.
*⁹ Mindest-Gesamtbestellumsatz für kostenfreie Facebook- & Instagram-Ads im Paket GASTRO+ GREEN/GASTRO+ ORANGE
Damit wir auch kleineren Betrieben faire Konditionen bieten können, gilt im Paket GASTRO+ GREEN & im GASTRO+ ORANGE ein Mindest-Gesamtbestellumsatz von 10.000,- €/Monat über die Website und/oder über unser Gastro-Telefonservice für das kostenfreie Marketing von monatlicher Facebook- und Instagram-Werbung. Wird dieser Mindest-Gesamtbestellumsatz monatlich nicht erreicht, fällt eine zusätzliche Gebühr von mindestens 69,00 €*/Monat für die Ads an. Allerdings gewähren wir bei Erreichen definierter monatlicher Mindest-Gesamtbestellumsätze gestaffelte Rabatte. Je höher Ihr monatlicher Bestellumsatz über die Website und/oder unserem Gastro-Telefonservice, desto attraktiver Ihr Rabatt. Hier die Staffelung im Überblick:
Voraussetzung für monatlichen Rabatt auf Facebook & Instagram Ads:
Ab 2.500 € monatlicher Bestell-Gesamtumsatz
- 25 % Rabatt ● auf die monatlichen 69,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Ab 5.000 € monatlicher Bestell-Gesamtumsatz
- 50 % Rabatt ● auf die monatlichen 69,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Ab 7.500 € monatlicher Bestell-Gesamtumsatz
- 75 % Rabatt ● auf die monatlichen 69,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Ab 10.000 € monatlicher Bestell-Gesamtumsatz
- 100 % Rabatt ● auf die monatlichen 69,- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Die 69,€* Monatspauschale deckt anteilig die Infrastruktur-, Support-, Grafik- und Systemkosten, die unabhängig vom tatsächlichen Bestellvolumen entstehen – und sorgt dafür, dass unser Service für alle nachhaltig und zuverlässig funktioniert.
Facebook & Instagram Ads im Paket GASTRO+ GREEN/GASTRO+ ORANGE kann optional auch abgewählt werden.
*¹¹ Kostenloses Grafikdesign
Kostenloses Grafikdesign sind nach Erstellung für die Speisekarten-Flyer, Visitenkarten, Pizzakartons und/oder Transport-Taschen nur gegen Aufpreis veränderbar. Ihre Wunsch-Designs werden immer mit der vertraglich gebuchten Domain & mit dem dazugehörigen QR-Code ergänzt. Sie erhalten KEINE PDF ZU KEINEM ZEITPUNKT über die erstellten Grafikdesigns - auch nicht nach Druckproduktion. BITTE BEACHTEN SIE - nur EIN Gratis-Paket pro Jahr darf ausgewählt werden.
§ 17 Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Mühldorf am Inn vereinbart.
AUFTRAGS- & DATENVERARBEITUNGSVERTRAG
AUFTRAGS- & DATENVERARBEITUNGSVERTRAG (AVV)
IM RAHMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
zwischen
Auftragsverarbeiter:
BARRETTA SOLUTIONSRamsauer Str. 5
83527 Haag i. OB. (Deutschland)
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ genannt –
Kunde:
{{1.`Name des Geschäfts/Firmenname: ⭐`}}{{1.`Straße & Hausnummer der Firma: ⭐`}}
{{1.`PLZ & Ort (mit Landangabe) der Firma: ⭐`}}
– nachfolgend „Kunde“ genannt –
Gemeinsam „Parteien“ genannt.
1. Allgemeine Bestimmungen und Auftragsgegenstand
1.1 Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch den Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Inhalt des Auftrags, Kategorien betroffener Personen und Datenarten sowie Zweck der Verarbeitung sind aus diesem Bestellauftrag des Auftragsverarbeiters zu entnehmen.1.2 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er allein ist für Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge nach Art. 6 DSGVO und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.
1.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens. Eine Verarbeitung in Drittländern außerhalb der EU/EWR ist ebenfalls zulässig, sofern hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Kapitel 5 DSGVO (Art. 44 ff.) gewährleistet ist.
Dies kann insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln oder durch andere geeignete Garantien erfolgen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
1.4 Die Vergütung wird außerhalb dieses Vertrags vereinbart.
2. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der vorliegende Vertrag wird je nach Tarifauswahl aus diesem Bestellauftrag des Auftragsverarbeiters auf 1 Monat oder 12 Monate geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Weisungen des Kunden
3.1 Dem Kunden steht ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Art, Umfang und Modalitäten der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragsverarbeiter zu. In dieser Rolle kann er insbesondere die unverzügliche Löschung, Berichtigung, Sperrung oder Herausgabe der vertragsgegenständlichen Daten verlangen. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Weisungen des Kunden Folge zu leisten, sofern keine berechtigten vertraglichen oder gesetzlichen Interessen entgegenstehen.
3.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Auftragsverarbeiter substantiiert anzweifelt, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, deren Ausführung vorübergehend auszusetzen, bis der Kunde diese nochmals ausdrücklich bestätigt oder ändert.
3.3 Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem elektronischen Format (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisung sind auf Verlangen des Auftragsverarbeiters schriftlich oder in einem elektronischen Format durch den Kunden zu bestätigen. Der Auftragsverarbeiter hat Person, Datum und Uhrzeit der mündlichen Weisung in angemessener Form zu protokollieren.
3.4 Der Kunde benennt auf Verlangen des Auftragsverarbeiters eine oder mehrere weisungsberechtigte Personen. Änderungen sind dem Auftragsverarbeiter unverzüglich mitzuteilen.
4. Kontrollbefugnisse des Kunden
4.1 Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig im erforderlichen Umfang zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Der Auftragsverarbeiter wird diese Kontrollen dulden und sie im erforderlichen Maße unterstützen. Er wird dem Kunden insbesondere die für die Kontrollen relevanten Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß erteilen, ihm die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme/ - systeme gewähren sowie Vorort-Kontrollen ermöglichen. Sofern der Kunde der Verarbeitung der Daten außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Privatwohnung) zugestimmt hat, hat der Auftragsverarbeiter dafür zu sorgen, dass der Kunde auch diese Räume zu Kontrollzwecken begehen darf.
4.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragsverarbeiters nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen. Insbesondere sollen Vorortkontrollen grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten und nach Terminvereinbarung mit angemessener Vorlauffrist erfolgen, sofern der Kontrollzweck einer vorherigen Ankündigung nicht widerspricht.
4.3 Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind von beiden Vertragsparteien in geeigneter Weise zu protokollieren.
5. Allgemeine Pflichten des Auftragsverarbeiters
5.1 Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Kunden. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur aufgrund zwingender europäischer oder mitgliedsstaatlicher Rechtsvorschriften zulässig (z.B. im Falle von Ermittlungen durch Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). Ist eine Verarbeitung aufgrund zwingenden Rechts erforderlich, teilt der Auftragsverarbeiter dies dem Kunden vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
5.2 Der Auftragsverarbeiter hat bei der Auftragsdurchführung sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Er hat insbesondere die nach Art. 32 DSGVO notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu implementieren und das nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Datenverarbeitungen in Drittländern außerhalb der EU/EWR, sofern hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Kapitel 5 DSGVO (Art. 44 ff.) gewährleistet ist.
5.3 Sofern der Auftragsverarbeiter nach der DSGVO oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist, bestätigt er, dass er einen solchen in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausgewählt hat und sichert dem Kunden zu, diesen unter Angabe seiner Kontaktdaten zu benennen (z.B. per E-Mail).
Änderungen über Person und / oder Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Die Datenverarbeitung außerhalb der Betriebsstätten des Auftragsverarbeiters oder der Subunternehmer in Privatwohnungen (z.B. Fernzugriff, CRM oder Homeoffice des Auftragsverarbeiters) ist dem Auftragsverarbeiter & und seinen Subunternehmern gestattet.
5.5 Der Auftragsverarbeiter hat zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. B DSGVO). Vor der Unterwerfung unter der Verschwiegenheitspflicht dürfen die betreffenen Personen keinen Zugang zu den vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten erhalten.
5.6 Der Auftragsverarbeiter wird die Erfüllung seiner Pflichten regelmäßig und eigenverantwortlich überprüfen und die Ergebnisse in geeigneter Weise festhalten.
5.7 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter oder dessen Subunternehmer kann auch in Drittländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen, sofern hierfür ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Kapitel 5 DSGVO (Art. 44 ff.) gewährleistet ist. Ein solches angemessenes Schutzniveau kann insbesondere durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln oder durch andere geeignete Garantien sichergestellt werden. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Datenübermittlung im Rahmen der Vertragserfüllung einverstanden.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Der Auftragsverarbeiter hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und diese in der Auftrags- & Datenverarbeitung dieses Vertrags festgehalten. Die dort beschriebenen Maßnahmen wurden unter Beachtung der Vorgaben nach Art. 32 DSGVO ausgewählt und mit dem Kunden abgestimmt. Dies gilt auch für Datenverarbeitungen in Drittländern, sofern hierfür ein angemessenes Schutzniveau gemäß Kapitel 5 DSGVO gewährleistet ist.
6.2 Der Auftragsverarbeiter wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Bedarf und / oder anlassbezogen überprüfen und anpassen. Erforderliche Anpassungen werden vom Auftragsverarbeiter dokumentiert und dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Wesentliche Änderungen, durch die das Schutzniveau verringert werden könnte, sind vorab mit dem Kunden abzustimmen.
7. Unterstützungspflichten des Auftragsverarbeiters
7.1 Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO bei dessen Pflichten zur Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III, Art. 12 – 22 DSGVO unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Auskünften sowie die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung personenbezogener Daten. Die Unterstützungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland erfolgt. Die Reichweite der Unterstützungspflicht bestimmt sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung.
7.2 Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden ferner gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei dessen Pflichten nach Art. 32 – 36 DSGVO (insbesondere Meldepflichten) unterstützen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland erfolgt. Die Reichweite dieser Unterstützungspflicht bestimmt sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen.
8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer)
8.1 Der Auftragsverarbeiter ist mit Zustimmung des Auftrags- & Datenverarbeitungsvertrags auf diesem Bestellauftrag durch den Kunden zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragschlusses bereits bestehenden und mit Zustimmung der Auftrags- & Datenverarbeitung durch den Kunden ausdrücklich bestätigten Subunternehmerverhältnisse des Auftragsverarbeiters sind diesem Vertrag abschließend in Anlage 3 beigefügt. Für die in Anlage 3 aufgezählten Subunternehmer gilt mit Zustimmung der Auftrags- & Datenverarbeitung auf diesem Bestellauftrag als erteilt. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird er dies dem Kunden in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen, damit dieser deren Einsatz prüfen kann. Erfolgt keine Zustimmung durch den Kunden, dürfen die betroffenen Subunternehmer nicht eingesetzt werden.
8.2 Subunternehmer werden vom Auftragsverarbeiter unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter zur Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit in Anspruch nimmt, stellen keine Unterauftragsverhältnisse dar. Nebentätigkeiten in diesem Sinne sind insbesondere Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zur Hauptleistung, Post- und Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice sowie sonstige Maßnahmen, die die Vertraulichkeit Integrität der Hard- und Software sicherstellen sollen und keinen konkreten Bezug zur Hauptleistung aufweisen. Der Auftragsverarbeiter wird jedoch auch bei diesen Drittleistungen die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzstandards sicherstellen.
8.3 Sämtliche Verträge zwischen Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmerverträge) müssen den Anforderungen dieses Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen. Dies betrifft insbesondere die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO im Betrieb des Subunternehmers. Erfolgt die Verarbeitung durch einen Unterauftragsverarbeiter in einem Drittland außerhalb der EU/EWR, so haben die Subunternehmerverträge zusätzlich sicherzustellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Kapitel 5 DSGVO (Art. 44 ff.) gewährleistet ist. Die Subunternehmerverträge haben darüber hinaus sicherzustellen, dass die im vorliegenden Vertrag vereinbarten Kontroll- und Weisungsbefugnisse durch den Kunden in gleicher Weise und in vollem Umfang auch gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter ausgeübt werden können.
8.4 Im Vertrag mit dem Subunternehmer ist festzuschreiben, welche Verantwortlichkeiten der Subunternehmer hat, damit der Kunde diese entsprechend überprüfen kann. Ferne muss der Vertrag mit dem Subunternehmer sicherstellen, dass der Kunde ggü. dem Subunternehmer zur Ausübung der gleichen Kontrollrechte, wie ggü. dem Auftragsverarbeiter berechtigt ist. Der Auftragsverarbeiter hat sicherzustellen, dass die vom Kunden erteilten Weisungen auch von den Subunternehmern befolgt und protokolliert werden. Die Einhaltung dieser Pflichten werden vom Auftragsverarbeiter vor Vertragsschluss mit dem Subunternehmer und sodann regelmäßig kontrolliert und dokumentiert.
8.5 Die Weiterleitung von Daten an den Unterauftragsverarbeiter ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer seine Pflichten nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 29 DSGVO gegenüber den ihm unterstellten Personen erfüllt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unterauftragsverarbeiter innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland tätig ist.
8.6 Der Auftragsverarbeiter ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter verantwortlich. Er haftet ggü. dem Kunden für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzpflichten.
8.7 Der Auftragsverarbeiter hat sich von seinen Unterauftragsverarbeitern bestätigen zu lassen, dass diese – soweit gesetzlich vorgeschrieben – einen Datenschutzbeauftragen benannt haben.
8.8 Die Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind. Ein gesondertes Einverständnis des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
9. Mitteilungspflichten des Auftragsverarbeiters
9.1 Verstöße gegen diesen Vertrag, gegen die Weisungen des Kunden oder gegen sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen; das gleiche gilt bei Vorliegen eines entsprechenden begründeten Verdachts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragsverarbeiter selbst, einer bei ihm angestellten Person, einem Unterauftragsverarbeiter oder einer sonstigen Person, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eingesetzt hat, begangen wurde – und zwar unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland erfolgt.
9.2 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Kunden bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO zu unterstützen. Eigenständige Meldungen an Behörden oder Betroffene nach Art. 33 und 34 DSGVO darf der Auftragsverarbeiter erst nach vorheriger Weisung des Kunden durchführen. Diese Unterstützungspflicht gilt auch für Datenverarbeitungen in Drittländern.
9.3 Ersucht ein Betroffener, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Auftragsverarbeiter um Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung, wird der Auftragsverarbeiter die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiterleiten; in keinem Fall wird der Auftragsverarbeiter dem Ersuchen des Betroffenen ohne Zustimmung des Kunden nachkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anfrage eine Verarbeitung innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland betrifft.
9.4 Der Auftragsverarbeiter wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von der auch die Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung der durch den Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten betroffen sein könnten. Darüber hinaus hat der Auftragsverarbeiter den Kunden unverzüglich über alle Ereignisse oder Maßnahmen Dritter zu informieren, durch die die vertragsgegenständlichen Daten gefährdet oder beeinträchtigt werden könnten. Diese Informationspflicht gilt auch für Vorgänge, die sich auf Datenverarbeitungen in Drittländern beziehen.
10. Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten
Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen). Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland erfolgt. Der Kunde ist berechtigt, die Maßnahmen des Auftragsverarbeiters in geeigneter Weise zu überprüfen. Hierzu ist er insbesondere berechtigt, die einschlägigen Löschprotokolle und die betroffenen Datenverarbeitungsanlagen sich verschlüsselt zusenden zu lassen per E-Mail.
11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit
11.1 Der Auftragsverarbeiter ist unbefristet und über das Ende dieses Vertrages hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und einschlägige Geheimnisschutzregeln, denen der Kunde unterliegt (z.B. § 203 StGB), zu beachten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb der EU/EWR oder in einem Drittland erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsverarbeiter bei Auftragserteilung auf ggf. bestehende besondere Geheimnisschutzregeln hinzuweisen.
11.2 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese Ihre Tätigkeit beim Auftragsverarbeiter aufnehmen.
11.3 Der Auftragsverarbeiter wird die Einhaltung der in dieser Ziffer genannten Maßnahmen in geeigneter Weise Dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Kunden auf Verlangen vorzulegen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, die eindeutig erkennen lässt, dass und welche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen durch sie erfolgen soll. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern oder Subunternehmern in Drittländern.
12.2 Sollte sich die DSGVO oder sonstige in Bezug genommenen gesetzlichen Regelungen während der Vertragslaufzeit ändern, gelten die hiesigen Verweise auch für die jeweiligen Nachfolgeregelungen. Dies umfasst auch Anpassungen im Bereich internationaler Datenübermittlungen nach Kapitel 5 DSGVO.
12.3 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und gleichzeitig den Anforderungen der DSGVO entspricht.
12.4 Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind Vertragsbestandteil. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlagen Regelungen zu Datenverarbeitungen innerhalb der EU/EWR oder in Drittländern enthalten.
ANLAGE 1 – Auftragsdetails
Der vorliegende Vertrag umfasst (ggf. im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag) folgende Leistungen, einschließlich vergleichbarer oder zukünftiger Leistungen im Bereich Online‑Systeme und digitale Kommunikation:
Im Rahmen der Leistungserbringung werden regelmäßig folgende Datenarten verarbeitet:
Kreis der betroffenen Personen:
ANLAGE 2 – Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs) - gemäß Art. 32 DSGVO
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO festgelegt und mit dem Kunden abgestimmt.
I. ZWECKBINDUNG & TRENNBARKEIT
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden:
Sonstiges:
II. VERTRAULICHKEIT UND INTEGRITÄT
Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme des Auftragsverarbeiters:
1. Verschlüsselung
Die im Auftrag verarbeiteten Daten bzw. Datenträger werden in folgender Weise verschlüsselt:
2. Pseudonymisierung
Definition: Pseudonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine Identifizierung der betroffenen Person ohne Hinzuziehung weiterer Informationen ausschließt (z. B. Verwendung von Fantasienamen).
Status: Nicht eingesetzt
3. Zutrittskontrolle
Maßnahmen zur Verhinderung des Zutritts Unbefugter zu Datenverarbeitungsanlagen:
4. Zugangskontrolle
Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung von Datensystemen durch unbefugte Dritte:
5. Zugriffskontrolle
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Berechtigte ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können:
6. Eingabekontrolle
Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit von Eingaben, Änderungen und Löschungen:
7. Auftragskontrolle
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Subunternehmer nur entsprechend den Weisungen des Kunden und des Auftragsverarbeiters handeln:
8. Transport- & Weitergabekontrolle
Maßnahmen zur Sicherstellung, dass personenbezogene Daten bei der Weitergabe nicht von Unbefugten erlangt werden können:
9. Internationale Datenübermittlung
Sofern personenbezogene Daten in ein Drittland (außerhalb der Europäischen Union) übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich unter Einhaltung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher:
III. Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit & Belastbarkeit der Systeme
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme jederzeit funktionsfähig bleiben und personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind:
IV. Besondere Datenschutzmaßnahmen
Folgende Dokumente und Konzepte liegen schriftlich vor:
V. ÜBERPRÜFUNG, EVALUIERUNG UND ANPASSUNG DER VORLIEGENDEN MAßNAHMEN
Der Auftragsverarbeiter wird die in dieser Anlage niedergelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Abstand von 1 Jahr und anlassbezogen, prüfen, evaluieren und bei Bedarf anpassen.
ANLAGE 3 – Subunternehmer im Bereich IT-Produkte & Dienstleistungen
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer ein. Eine namentliche Benennung erfolgt nicht; stattdessen werden die Kategorien dargestellt.
I. Kategorien von Subunternehmern:
Hinweis: Der Auftraggeber wird über den Einsatz neuer Subunternehmer rechtzeitig informiert und hat das Recht, dem Einsatz aus wichtigem Grund zu widersprechen.
Im Falle eines solchen Widerspruchs ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, sofern die Leistungserbringung ohne den betreffenden Subunternehmer nicht mehr möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist.
II. Auswahl- und Kontrollmaßnahmen Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Subunternehmer nur entsprechend den Weisungen des Kunden handeln. Dies umfasst insbesondere:
III. Informations- & Widerspruchsrecht


