Kein Widerrufsrecht bei B2B-Geschäften
Wenn zwei Unternehmer ein Geschäft abschließen, dann greift der im Gesetz verankerte Verbraucherschutz nicht. Dies betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die laut §14 BGB als Unternehmer gelten.
Im Gesetzestext heißt es sinngemäß, dass dazu alle Personen zählen, die ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätiger abschließen – Gründer fallen ebenso in diese Kategorie, und zwar bereits in der Vorgründungsphase. In einem Urteil aus dem Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof dies klargestellt. Für diese Regelung ist es unerheblich, ob die geplante selbstständige Tätigkeit dann auch wirklich aufgenommen wird.
Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren oder Softwares, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Unsere Homepage bietet den Verkauf nur an Firmenkunden bzw. juristischen Personen.